Eine Bestattungsvorsorge kann jeder geschäftsfähige Erwachsene für sich selbst abschließen, ebenso für die Menschen, für deren Bestattung er einst Sorge tragen muss.
Vor allem Menschen ohne bestattungspflichtige Angehörige, die außerdem niemanden haben, dem sie ihre Totenfürsorge oder eine Generalvollmacht geben können, sollten für den Sterbefall vorsorgen, wenn sie die Bestattung nicht der Ordnungsbehörde überlassen wollen.
Was kann man alles in einer Bestattungsvorsorge festlegen?
• Bestattungsart: Feuerbestattung oder Erdbestattung
• Bestattungsform: z. B. naturnahe Bestattungen wie Baumbestattung, Seebestattung, Diamantbestattung oder eine traditionelle Sargbestattung
• Grabstätte: z. B. Einzelgrab, Familiengrab oder Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof, oder in einem Wald in einem Baumgrab
• Organisation der Bestattung: Urne, Sarg, Decke und Kissen, Kleidung
• Gestaltung der Trauerfeier: z. B. Aufbahrung, Blumenschmuck, Musik, Trauerdrucksachen, Abschiedsrede und manches mehr)
Hier können Sie eine Beispielberechnung mit dem Tarif der IDEAL Bestattungsvorsorge vornehmen.
Eine Bestattungsvorsorge kann jeder geschäftsfähige Erwachsene für sich selbst abschließen, ebenso für die Menschen, für deren Bestattung er einst Sorge tragen muss.
Vor allem Menschen ohne bestattungspflichtige Angehörige, die außerdem niemanden haben, dem sie ihre Totenfürsorge oder eine Generalvollmacht geben können, sollten für den Sterbefall vorsorgen, wenn sie die Bestattung nicht der Ordnungsbehörde überlassen wollen.
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• Bestattungsart: Feuerbestattung oder Erdbestattung
• Bestattungsform: z. B. naturnahe Bestattungen wie Baumbestattung, Seebestattung, Diamantbestattung oder eine traditionelle Sargbestattung
• Grabstätte: z. B. Einzelgrab, Familiengrab oder Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof, oder in einem Wald in einem Baumgrab
• Organisation der Bestattung: Urne, Sarg, Decke und Kissen, Kleidung
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Vor allem Menschen ohne bestattungspflichtige Angehörige, die außerdem niemanden haben, dem sie ihre Totenfürsorge oder eine Generalvollmacht geben können, sollten für den Sterbefall vorsorgen, wenn sie die Bestattung nicht der Ordnungsbehörde überlassen wollen.
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• Bestattungsform: z. B. naturnahe Bestattungen wie Baumbestattung, Seebestattung, Diamantbestattung oder eine traditionelle Sargbestattung
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